So katastrophal und schicksalhaft, wie diese Überschrift klingt, so wirkt sich dies auch auf den Seitenbetreiber aus: Die Verbannung aus dem Index der Suchmaschine ist dem Todesstoß für eine Seite gleichzusetzen. Vergleicht man einmal, wie viele Kunden in einem Online Shop über die Suchmaschine kommen und wie groß die Zahl derer ist, die auf anderem Weg, zum Beispiel durch die Kenntnis der URL, zum Einkauf an die Kasse kamen, wird man feststellen, dass es mindestens 80 Prozent sind, die die Suchmaschine genutzt haben. Brechen diese Kunden nun weg, weil man durch die Verbannung aus dem Index nicht mehr über die Suche zu erreichen ist, kann man Umsätze und Gewinn abschreiben.
Was führt dazu, aus dem Index ausgeschlossen zu werden? Suchmaschinen haben gewisse Richtlinien, was den Inhalt und den Aufbau, aber auch die Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung für eine Seite betrifft. Regelverstöße werden bestraft, teils sogar ohne Ankündigung oder Mahnung. Mit verstecktem Text, zum Beispiel weiß geschriebenen Worten auf weißem Hintergrund, braucht man sich gar nicht erst in das World Wide Web zu trauen. Auch Keywords zu spammen, das heißt, sie grundlos immer wieder zu wiederholen, ist verboten. Auch Duplicate Content, also abgekupferte Worte, sind ein Tabu. Da es angesichts der unzähligen Websites nicht überschaubar ist, was auf der Seite nun konkret passiert ist, wird jede Website durch Filter überprüft. Stellen diese einen Regelverstoß fest, wird die Seite aus dem Index der Suchmaschine verbannt oder gar nicht erst in diesen aufgenommen. Diese Verbannung einer schon länger online zu findenden Seite kann im Handumdrehen, von jetzt auf gleich, geschehen, aber auch durch den „Slow Death“, wobei hier die Seite nach und nach aus dem Index verschwindet. Eine Wiederaufnahme in den Index ist schwer zu gestalten und muss auf jeden Fall beantragt werden, nachdem die Ursachen für die Penalty herausgefunden wurden.
